Niedersachsen
Bereits gefördertFörderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Wer wird gefördert
- Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen mit Sitz in Niedersachsen (Kleinst- und Kleinunternehmen). Mindestens 50 % der bezogenen Ware aus maximal 75 km Umkreis.
- Fördersatz
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Volumen
- Zuwendung über 3.000 €, maximal 100.000 €
- Frist
- Antragsstichtag 15. September 2026
- Bewilligungsstelle
- Zentrale Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hannover