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Förderung für Ihre Sortieranlage

Die Anschaffung einer optischen Sortieranlage kann in mehreren Bundesländern bezuschusst werden. In Niedersachsen wurde die Anschaffung einer Karevo-Anlage bereits gefördert. In Baden-Württemberg und Hessen kommen Investitionsprogramme in Betracht – ob Ihr Vorhaben darunter fällt, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle im Einzelfall.

Niedersachsen

Bereits gefördert

Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer wird gefördert
Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen mit Sitz in Niedersachsen (Kleinst- und Kleinunternehmen). Mindestens 50 % der bezogenen Ware aus maximal 75 km Umkreis.
Fördersatz
Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Volumen
Zuwendung über 3.000 €, maximal 100.000 €
Frist
Antragsstichtag 15. September 2026
Bewilligungsstelle
Zentrale Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hannover
Zum offiziellen Programm

Baden-Württemberg

Einzelfallprüfung

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) – Teil A

Wer wird gefördert
Kleinst- und kleine Unternehmen mit mindestens 25 % Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung sowie Betriebszusammenschlüsse.
Fördersatz
20 % Regelförderung; Junglandwirte zusätzlich bis 10 % (max. 20.000 €)
Volumen
Förderfähiges Investitionsvolumen 20.000 € bis 2 Mio. €
Frist
Laufende Antragstellung; Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung
Bewilligungsstelle
Zuständiges Regierungspräsidium, Referat 32
Zum offiziellen Programm

Hessen

Einzelfallprüfung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (AFP und FID)

Wer wird gefördert
Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgrößen des Alterssicherungsgesetzes erreichen und über 25 % ihrer Erzeugnisse aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung gewinnen. FID zusätzlich für Diversifizierung einschließlich Direktvermarktung.
Fördersatz
AFP sonstige Investitionen bis 20 %, FID bis 25 %; Junglandwirte zusätzlich 10 % (max. 20.000 €)
Volumen
FID ab 10.000 € Investition; De-minimis-Höchstbetrag 300.000 € in drei Jahren
Frist
Laufende Antragstellung über das Lawileportal, Auswahl an festgelegten Stichtagen
Bewilligungsstelle
Lawileportal Hessen; Bewilligung durch die Landkreise
Zum offiziellen Programm

So gehen Sie vor

  1. 1

    Förderfähigkeit klären

    Sprechen Sie Ihre Bewilligungsstelle oder Ihren Förderberater an und lassen Sie prüfen, ob eine optische Sortieranlage in Ihrem Programm förderfähig ist.

  2. 2

    Unterlagen anfordern

    Wir stellen Ihnen ein Angebot sowie die technischen Unterlagen zusammen, die dem Antrag beigelegt werden.

  3. 3

    Antrag vor Investitionsbeginn stellen

    Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden – also bevor Sie bestellen oder einen Kaufvertrag unterschreiben.

  4. 4

    Bewilligung abwarten

    Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf die Maßnahme starten. Danach setzen wir gemeinsam die Lieferung auf.

Wichtiger Hinweis

Karevo leistet keine Förder- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierung; verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Bewilligungsstelle. Programme, Fördersätze und Fristen können sich ändern.

Stand: Juli 2026

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