Kaufen Sie eine Maschine, setzen Sie die Anschaffungskosten über Abschreibungen verteilt auf mehrere Jahre ab. Leasingraten dagegen sind in dem Jahr, in dem Sie sie zahlen, als Betriebsausgaben abziehbar – vorausgesetzt, die Maschine wird steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet.
Das mindert Ihren Gewinn schon während der Laufzeit und kann besonders für Betriebe mit gutem Ergebnis attraktiv sein. Es gilt unabhängig davon, ob Sie bilanzieren oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die Maschine taucht außerdem nicht in Ihrer Bilanz auf, Ihre Eigenkapitalquote bleibt unverändert.
Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Ihrer Gewinnermittlung ab. Wer seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) ermittelt, profitiert davon in der Regel nicht. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Steuerberater.